Wenn, dann richtig: Kennzeichnungen

Zur Freude alle Kunden müssen eine Reihe von Zutaten von abgepackten Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden. Dass es zwischen der Abbildung auf der „Schauseite“ des Etikettes und den wirklichen Bestandteilen manchmal leichte Diskrepanzen gibt, ist allgemein bekannt. Der Blick auf die Zutatenliste hilft da meisten, auch wenn diese manchmal doch etwas klein gedruckt ist.
Für die Interessen der Verbraucher auch in diesem Lebensbereich treten die Verbraucherzentralen ein. Was die Kennzeichnung von Lebensmitteln u.a. betrifft, gibt es das Internetportal lebensmittelklarheit.de, über dessen Ambitionen es unter anderem auf der Webseite heißt:

Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hessen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen der Initiative „Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ finanziell gefördert.

Aber, wenn man die Artikel verfolgt, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass so manches mal doch etwas über das Ziel hinausgeschossen wird. Nichts gegen eine exakte Beschriftung der Verpackungen, aber bei manchen Forderungen … Naja.
Unter der Überschrift „Bier, alkoholfrei“ wird u.a. die Forderung aufgemacht, dass alkoholfreies Bier auch wirklich alkoholfrei zu sein hat. Dazu muss man wissen, dass große Teile dieser Bierart bis zu 0,5% Alkohol enthalten können. So fordert lebensmittelklarheit.de entsprechend seiner Ideale:

Daher sollte der tatsächliche Alkoholgehalt deutlich aus Sicht der Verbraucherzentrale im Sichtfeld erkennbar sein.

Wenn, dann aber bitte konsequent! Die Forderung sollte nicht nur für Bier, sondern für ALLE Lebensmittel aufgemacht werden, egal, wie hoch der Alkoholgehalt ist und ob er bei der Herstellung oder Lagerung entstanden ist oder bewusst als Zutat zugegeben wurde. Mancher Verbraucher würde sich dann über den Alkoholgehalt mancher Lebensmittel wundern, der z.T. weit über dem von <0,5%-alkoholfreiem Bier liegt.

  • Kefir bis 2%
  • Apfelsaft bis 0,4%
  • Traubensaft bis 1%
  • reife Banane bis 1%
  • Brot bis 0,3%
  • Sauerkraut 0,5%

Man kann sich auch verrennen

Foodwatch mit seinem Angebot abgespeist.de setzt sich für die Verbraucher ein. Dieses Anliegen kann man nur unterstützen. Nur: Die Art und Weise, wie dabei vorgegangen wird, finde ich willkürlich, populistisch und wenig zielführend. Anstatt an den Symptomen rumzudoktern und regelmäßig immer wieder eine neue Sau durchs Dorf zu treiben, sollte lieber an den Ursachen gearbeitet werden.
Seit 28.03.2012 geht es um den Alkoholgehalt im alkoholfreien Bier der Marke Clausthaler. Man regt sich darüber auf, dass bei einem Alkoholgehalt von 0,45% in diesem Bier trotzdem alkoholfrei drauf steht und nirgends, nicht mal im Kleingedruckten auf der Flasche, steht der 0,45%-Anteil. Dazu ein paar Fakten:

  • Dieser Vorgang ist laut deutschen Recht absolut zulässig.
  • Nicht nur Clausthaler, auch andere „alkoholfreie“ Biere enthalten Restalkohol.
  • In Fruchtsäften, einigen Gebäcken, Brot u.ä. ist ebenfalls Alkohol in vergleichbarer Menge enthalten und keiner regt sich auf.
  • Kefir hat auch – sozusagen von Natur aus – Alkohol im Becher.

Liebe Foodwatcher, euer grundsätzliches Anliegen unterstütze ich ja, aber nicht, wenn ihr weiter auf diese Art vorgeht. Gibt es nichts wichtigeres, was ihr tun könnt?
Und bevor jemand fragt: Ich trinke kein Bier, nicht mal alkoholfreies.