Wenn, dann richtig: Kennzeichnungen

Zur Freude alle Kunden müssen eine Reihe von Zutaten von abgepackten Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden. Dass es zwischen der Abbildung auf der “Schauseite” des Etikettes und den wirklichen Bestandteilen manchmal leichte Diskrepanzen gibt, ist allgemein bekannt. Der Blick auf die Zutatenliste hilft da meisten, auch wenn diese manchmal doch etwas klein gedruckt ist.
Für die Interessen der Verbraucher auch in diesem Lebensbereich treten die Verbraucherzentralen ein. Was die Kennzeichnung von Lebensmitteln u.a. betrifft, gibt es das Internetportal lebensmittelklarheit.de, über dessen Ambitionen es unter anderem auf der Webseite heißt:

Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hessen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln” finanziell gefördert.

Aber, wenn man die Artikel verfolgt, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass so manches mal doch etwas über das Ziel hinausgeschossen wird. Nichts gegen eine exakte Beschriftung der Verpackungen, aber bei manchen Forderungen … Naja.
Unter der Überschrift “Bier, alkoholfrei” wird u.a. die Forderung aufgemacht, dass alkoholfreies Bier auch wirklich alkoholfrei zu sein hat. Dazu muss man wissen, dass große Teile dieser Bierart bis zu 0,5% Alkohol enthalten können. So fordert lebensmittelklarheit.de entsprechend seiner Ideale:

Daher sollte der tatsächliche Alkoholgehalt deutlich aus Sicht der Verbraucherzentrale im Sichtfeld erkennbar sein.

Wenn, dann aber bitte konsequent! Die Forderung sollte nicht nur für Bier, sondern für ALLE Lebensmittel aufgemacht werden, egal, wie hoch der Alkoholgehalt ist und ob er bei der Herstellung oder Lagerung entstanden ist oder bewusst als Zutat zugegeben wurde. Mancher Verbraucher würde sich dann über den Alkoholgehalt mancher Lebensmittel wundern, der z.T. weit über dem von <0,5%-alkoholfreiem Bier liegt.

  • Kefir bis 2%
  • Apfelsaft bis 0,4%
  • Traubensaft bis 1%
  • reife Banane bis 1%
  • Brot bis 0,3%
  • Sauerkraut 0,5%

Das Getränk für die ganz coolen (ergänzt)

  • Rotwein: 14-18°C (je leichter, desto kälter)
  • Weißwein: 8-12°C (je leichter, desto kälter)
  • Pils:8-10°C
  • Roséwein: 7-9°C
  • Sekt: 6-8°C
  • Cola: 3°C

Stiftung Warentest hat unlängst mal einige Fakten zur einem der Lieblingsgetränke weltweit zusammengetragen: Wir tranken 2012 fast 42 l Cola pro Person und Jahr und das Getränk selber ist 127 Jahre alt. Am 28. Juni 1887 bestätigte das Patentamt die Ursprungsrezeptur von Coca-Cola, deren Namen sich aus zwei der wichtigsten Bestandteile ableitete: COCAin und die Kola-Frucht. Heutzutage ist v0n beidem aber nichts mehr drin.
Rund um die koffeinhaltige Limonade ranken sich einige Gerüchte, Geschichten und Bilder. Gerade auch das Siegel “erfrischend” ist bei der zuckerhaltigen Plörre vermutlich wirklich nur bei 3°C Trinktemperatur gegeben, aber die Cola als solches steht doch eigentlich für zwei wesentliche Eigenschaften: zuckersüß und koffeinhaltig.
Als Light-Produkt gibt es diese Verwerfung guten Geschmacks ja schon länger, aber unlängst ist auch noch die Zero-Version als koffeinfreie Variante auf den Markt gekommen: “Echter Geschmack – Zero Zucker – Zero Koffein” heißt es auf dem Etikett. Da ich noch dabei bin, das Getränk auf 3°C zu bringen, sei ein Blick auf die Zutatenliste gestattet: Wasser (kastriert, also kein Mineralwasser), Kohlensäure, E150D (=Ammoniumsulfit-Zuckercouleur), Phosphorsäure, Süßstoffe, Aroma, Natriumcitrat. Hmmm, lecker. 😐
Irgendwie liest sich das Rezept für OpenCola – sowas gibt es auch – irgendwie besser.
Geschmacklich bleibt die neue Cola auf dem Niveau der minderen Erwartung. Es ist eben ein Light-Getränk, dem man das – entgegen der Aussage der Werbestrategen – immer noch anschmeckt. Die Süße durch Süßstoff ist eben immer noch eine andere als die von Zucker, nicht nur feine Zunge bemerken den Unterschied. Es stellt sich als vorteilhaft heraus, die Cola möglichst kalt zu trinken. Der Süß-Reiz ist temperaturabhängig und fällt bei 3°C entschieden weniger auf als bei Zimmertemperatur. Dort ist die braune Brühe eigentlich ungenießbar. Kälte ist das Mittel der Genusshilfe. Wobei immer noch eins gilt: Geschmacklich geht nichts über eine richtige Cola.

Kaffeesatz und andere Lektüre

Verbraucherschützer beschweren sich immer gern darüber, dass die Verbraucher mittels der Verpackung von Nahrungsmittel getäuscht werden. An dem Vorwurf ist sicher etwas dran, aber wer gelernt hat zu sehen und zu lesen, der braucht die geforderten Ampelkennzeichnungen und sonstigen Maßnahmen nicht. In dieser Rubrik werden nach dem berühmten Motto: “Was will uns der Dichter damit sagen?” Zutatenlisten und andere Etikettbestandteile interpretiert und aufgearbeitet.